Gesetzeskunde_160926 - Document to Flipbook
Published on Oct 19, 2026
Description:
HP 2026 Gesetzeskunde
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© 2026 by Alexandra Frommelt-SinghofZiel
.
Rechtsgrundlagen: Rechtsgebiete
Es werden 3, sich
zum Teil
überschneidende
Rechtsgebiete
unterschieden. Privatrecht
(Zivilrecht)
Öffentliches
Recht
Strafrecht
Privatrecht (Zivilrecht):
Ansprüche aus Verträgen
Schadensersatzansprüche
Unterhaltungsansprüche
Der Anspruchsteller und Anspruchgegner stehen auf der gleichen
Stufe. Es sind Bürger oder Firmen, die keine Sonderrechte haben. Der Staat hat hier kein Aufklärungsinteresse, deshalb ist hier die
Staatsanwaltschaft nicht beteiligt. Die Parteien lassen Ihre Interessen
meistens von ihren jeweiligen Rechtsanwälten vertreten. Es gibt zwei gleichberechtigte Parteien die streiten, nicht einen
“Angeklagten“
, und keine „Strafe“.
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Das Ziel ist die Einigung der beiden Parteien, es wird ein Vergleich
(eine Kompromisslösung) angestrebt
Hier wird das Verhältnis zwischen Bürger und Bürger, und deren
Ansprüche geregeltZiel
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Rechtsgrundlagen: Rechtsgebiete
Es werden 3, sich
zum Teil
überschneidende
Rechtsgebiete
unterschieden. Privatrecht
(Zivilrecht)
Öffentliches
Recht
Strafrecht
Öffentliches Recht mit dem Verfassungsrecht:
Z.B. Grundrechte
Verwaltungsrecht
Steuerrecht
Polizeirecht
Leistungsanspruche der Bürger (z.B. Sozialhilfe)
Eingreifendes staatliches Handeln (z.B. Platzverweis, Festnahme)
Verwaltungsverfahren
3
Hier drohen bei Verfehlungen Ordnungsgeld, Bußgeld oder Strafen
Hier wird das Verhältnis zwischen Bürger und Staat geregeltZiel
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Rechtsgrundlagen: Rechtsgebiete
Es werden 3, sich
zum Teil
überschneidende
Rechtsgebiete
unterschieden. Privatrecht
(Zivilrecht)
Öffentliches
Recht
Strafrecht
Strafrecht:
Hier werden unerwünschte Handlungen unter Strafe gestellt. Z.B. Körperverletzung
Betrug
Datenschutz
Diebstähle
Mord
Sexueller Missbrauch
Urkundenfälschung
Beleidigung
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Hier drohen bei Verfehlungen Ordnungsgeld, Bußgeld oder Strafen
Hier geht es um den Strafanspruch des Staates gegen einen
mutmaßlichen Straftäter.Ziel
.
Rechtsgrundlagen: Rechtsgebiete
Es werden 3, sich
zum Teil
überschneidende
Rechtsgebiete
unterschieden. Privatrecht
(Zivilrecht)
Öffentliches
Recht
Strafrecht
Strafrecht:
Die Staatsanwaltschaft unterstützt das Gericht bei der Wahrheits- und Rechtfindung. Die Bestrafung erfolgt durch ein gerichtliches Strafverfahren, was mit
einem Strafbefehl oder einem Urteil beendet wird. Eine evtl. zu zahlende Geldstrafe wird in der Regel nicht an den
Geschädigten , sondern an die Landeskasse oder eine
gemeinnützige Einrichtung bezahlt. Der Geschädigte erhält durch
den Strafprozess keine Zahlung im Anschluss an den Strafprozess
kann es nun noch zu einem Zivilprozess kommen. Durch den
Zivilprozess kann der geschädigte einen Zivilrechtlichen
Schadensersatz bekommen. Am Ende können 2 Urteile gelten
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Als Strafverfolgungsbehörde obliegt der Staatsanwaltschaft die
Leitung des Ermittlungsverfahrens, die Erhebung und Vertretung
der Anklage sowie die StrafvollstreckungZiel
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Das Heilpraktikergesetz
Wer in Deutschland
die Heilkunde
ausüben will, muss
die Zulassung als
Ärztin bzw. Arzt
oder die Erlaubnis
als Heilprktikerin
bzw. Heilpraktiker
haben. Ausüben der
Heilkunde ohne
Erlaubnis ist eine
Straftat
Freiheitsentzug
oder Geldstrafe
Das Heilpraktikergesetz ist ein Bundesgesetz und regelt:
Wer darf die Heilkunde ausüben
Was heißt Ausübung der Heilkunde?
Berufsbezeichnung
Erwerbung der Erlaubnis
Es bedarf einer Praxis, keine Heilkunde im Umherziehen
Hausbesuche
Verstöße gegen das Heilpraktikergesetz
Keine Zahnheilkunde
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Heilpraktikergesetz (HeilprG):
Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne
BestallungZiel
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Das Heilpraktikergesetz:
Die Paragraphen
Das
Heilpraktikergesetz
ist das Gesetz über
die berufsmäßige
Ausübung der
Heilkunde ohne
Bestallung. Den §1 solltet Ihr
auswendig lernen!
Die fehlenden
Paragrafen,
oder … enthalten
nicht mehr gültige
Regelungen.
Heilpraktikergesetz §1:
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will,
bedarf dazu der Erlaubnis
(2) Ausüben der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung,
Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden
bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. (3) Wer die … Heilkunde ausüben will, erhält die Erlaubnis nach
Maßgabe der Durchführungsbestimmungen; er führt die
Berufsbezeichnung Heilpraktiker
Heilpraktikergesetz §2:
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, bisher
berufsmäßig nicht ausgeübt hat, kann eine Erlaubnis nach §1 in
Zukunft nach Maßgabe der gemäß §7 erlassenen Rechts- und
Verwaltungsvorschriften erhalten, die insbesondere Vorgaben
hinsichtlich Kenntnissen und Fähigkeiten als Bestandteil der
Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis enthalten sollen
7Ziel
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Das Heilpraktikergesetz:
Die Paragraphen
Das
Heilpraktikerges
etz ist das
Gesetz über die
berufsmäßige
Ausübung der
Heilkunde ohne
Bestallung.
Heilpraktikergesetz §3:
(1) Die Erlaubnis nach §1 berechtigt nicht zur Ausübung der Heilkunde im
umherziehen
Heilpraktikergesetz §5
Wer, ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt zu sein und ohne eine
Erlaubnis nach §1 zu besitzen, die Heilkunde ausübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Heilpraktikergesetz §5a
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Inhaber einer Erlaubnis nach §1 die Heilkunde
im Umherziehen ausübt. (2) die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2500 € geahndet
werden. Heilpraktikergesetz §6
Die Ausübung der Zahnheilkunde fällt nicht unter die Bestimmungen dieses
Gesetzes. Heilpraktikergesetz §7
In §7 HeilpG wird die Erlaubniserteilung gefordert (nicht erst in der
Durchführungsverordnung).
8Ziel
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Das Heilpraktikergesetz:
Geschichte
Nach der in der
Gewerbeordnung
von 1869
festgelegten
Kurierfreiheit war
es jedermann
gestattet, ohne
Zulassung oder
Nachweis einer
Ausbildung,
Kranke zu
behandeln.
Lange Zeit gab es intensive politische Auseinandersetzungen über
die Abschaffung der Kurierfreiheit für Nichtärzte, die schließlich
während des Nationalsozialismus durchgesetzt wurde. Da es innerhalb der Nazis eine starke Unterstützung für die
„Volksheilkunde“ gab, wurde als Kompromiss das „Gesetz über die
berufsmäßige Ausübung der Heilkunde“ geschaffen. So wurde die Kurierfreiheit abgeschafft und im Gegenzug
verpflichtete sich der „Reichführer der Deutschen Ärzteschaft“ die
Naturheilkunde durch die Ärzteschaft auszuüben und auch an den
Universitäten zu unterrichten.
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Das Heilpraktikergesetz:
Geschichte
Am 17.2.1939
trat das „Gesetz über
die
berufsmäßige
Ausübung der
Heilkunde ohne
Bestallung
“
(=Heilpraktiker
gesetz) in Kraft. Am Tag danach
kam die
Durchführungs- verordnung
Dem HPG, das am 17.02.1939 in Kraft trat, liegt Folgendes zugrunde:
Die Zulassung zur Ausübung der Heilkunde wurde zukünftig
Laienbehandlern verwehrt. Alle Ausbildungsstätten für Heilpraktiker wurden zwangsweise
geschlossen. Alle Laienbehandler, die bereits praktizierten, konnten eine Erlaubnis
nach dem neuen Gesetz bekommen. Jüdische Mitbürgen wurden ausdrücklich ausgeschlossen (auch jüdische
Ärzte, die zu dem Zeitpunkt als Arzt bereits Berufsverbot hatten). Durch die Erlaubnis erhielten die Antragsteller die Berufsbezeichnung
Heilpraktiker. Nur ca. 25 % der 12000 Anträge wurden positiv beschieden.
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Sehr treffend benannte Goebbels das Gesetz als
„Wiege und Bahre des Heilpraktikerberufs“.