Gesetzeskunde_160926_fertig - Document to Presentation
Published on Oct 19, 2026
Description:
Wir besprechen heute die Rechtsgrundlagen der Rechtsgebiete. Es gibt drei sich zum Teil überschneidende Rechtsgebiete: das Privatrecht, das Öffentliche Recht und das Strafrecht.
Im Privatrecht, auch Zivilrecht genannt, wird das Verhältnis zwischen Bürger und Bürger und deren Ansprüche geregelt. Dazu gehören Ansprüche aus Verträgen, Schadensersatzansprüche und Unterhaltsansprüche. Der Anspruchsteller und Anspruchsgegner stehen hier auf der gleichen Stufe. Beide sind Bürger oder Firmen und haben keine Sonderrechte. Der Staat ist nicht an der Aufklärung interessiert, daher lassen die Parteien ihre Interessen meist von ihren Rechtsanwälten vertreten. Es gibt zwei gleichberechtigte Parteien, die streiten, nicht einen „Angeklagten“ und keine „Strafe“. Das Ziel ist die Einigung der beiden Parteien, es wird ein Vergleich oder eine Kompromisslösung angestrebt.
Das Öffentliche Recht mit dem Verfassungsrecht regelt das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Beispiele hierfür sind Grundrechte, Verwaltungsrecht, Steuerrecht, Polizeirecht, Leistungsansprüche der Bürger, wie Sozialhilfe, eingreifendes staatliches Handeln, wie Platzverweis oder Festnahme, und Verwaltungsverfahren. Hier drohen bei Verfehlungen Ordnungsgeld, Bußgeld oder Strafen.
Im Strafrecht geht es um den Strafanspruch des Staates gegen einen mutmaßlichen Straftäter. Hier werden unerwünschte Handlungen unter Strafe gestellt, zum Beispiel Körperverletzung, Betrug, Datenschutz, Diebstähle, Mord, sexueller Missbrauch, Urkundenfälschung oder Beleidigung. Auch hier drohen bei Verfehlungen Ordnungsgeld, Bußgeld oder Strafen.
Als Strafverfolgungsbehörde obliegt der Staatsanwaltschaft die Leitung des Ermittlungsverfahrens, die Erhebung und Vertretung der Anklage sowie die Strafvollstreckung. Die Staatsanwaltschaft unterstützt das Gericht bei der Wahrheits- und Rechtsfindung. Die Bestrafung erfolgt durch ein gerichtliches Strafverfahren, was mit einem Strafbefehl oder einem Urteil beendet wird. Eine eventuell zu zahlende Geldstrafe wird in der Regel nicht an den Geschädigten, sondern an die Landeskasse oder eine gemeinnützige Einrichtung gezahlt. Der Geschädigte erhält durch den Strafprozess keine Zahlung. Im Anschluss an den Strafprozess kann es nur noch zu einem Zivilprozess kommen. Durch den Zivilprozess kann der Geschädigte einen zivilrechtlichen Schadensersatz bekommen. Am Ende können zwei Urteile gelten.